Umsatzbeteiligung: was gilt und was noch nicht

Zehn Prozent für vermittelte Neukunden — die Abrechnung läuft derzeit über Ihren Ansprechpartner, nicht automatisch.

Für Agenturen

Voraussetzungen

  • Mitglied der Agentur

Vereinbart sind zehn Prozent vom Umsatz der Kunden, die Sie vermittelt haben. Als vermittelt gilt ein Betrieb, den SIE angelegt und danach an den Kunden übergeben haben.

Ein Betrieb, der schon vor der Verknüpfung Kunde war, ist davon ausgenommen. In der Liste trägt er das Kennzeichen „Verknüpft — keine Beteiligung".

Die Abrechnung ist noch nicht umgesetzt. Es gibt keine laufende Berechnung, keine Auszahlungsübersicht und keine Schnittstelle für eigene Auswertungen. Die Seite zeigt deshalb bewusst keine Beträge, sondern nur die Zahlen, die wirklich gespeichert sind: wie viele Betriebe Sie selbst angelegt haben, wie viele nachträglich verknüpft wurden und den vereinbarten Satz. Für die Abrechnung wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

Schritt für Schritt

  1. Seite öffnen

    In der Seitenleiste der Agentur auf „Beteiligung". Überschrift: „Beteiligung".

  2. Zahlen ablesen

    Die drei Kacheln heissen „Selbst angelegt", „Nachträglich verknüpft" und „Vereinbarter Satz".

  3. Bestandsbetriebe prüfen

    Die Karte „Verknüpfte Bestandsbetriebe" listet alle Betriebe ohne Beteiligung. Was hier steht, taucht in keiner Abrechnung auf.

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