Einen bestehenden Betrieb verknüpfen
Betriebe, die der Wirt selbst angelegt hat, übernimmt niemand im Alleingang — er muss zustimmen.
Für AgenturenVoraussetzungen
- Mitglied der Agentur (Eigentümer oder Administrator)
Sie stellen eine Anfrage, der Eigentümer entscheidet. Vor seiner Zustimmung sehen Sie KEINE seiner Daten. Der Bestätigungslink gilt 72 Stunden und nur einmal.
Gefragt wird über die Kennung des Betriebs, nicht über eine E-Mail-Adresse. Die Kennung steht in der Adresse des Dashboards; Sie erfahren sie vom Eigentümer. Eine Adresse einzutippen wird ausdrücklich abgelehnt.
Für einen so verknüpften Bestandsbetrieb fällt KEINE Beteiligung an. Sie müssen das vor dem Absenden ausdrücklich bestätigen.
Lehnt der Eigentümer ab, können Sie ihn 90 Tage lang nicht erneut fragen. Die Meldung nennt das Datum, ab dem es wieder geht. Klären Sie es bis dahin persönlich.
Es gibt eine Obergrenze: fünf Anfragen je Stunde und zwanzig je Tag. Jeder Versuch wird protokolliert.
Anders als bei einem selbst angelegten Betrieb bleibt der Wirt Eigentümer. Er zahlt weiterhin selbst, und die Einträge „Bearbeiten" aus der Agentur-Liste führen bei verknüpften Betrieben ins Leere — dort arbeiten Sie über „Zum Betrieb".
Schritt für Schritt
Seite öffnen
In der Seitenleiste der Agentur auf „Betrieb verknüpfen". Überschrift: „Bestehenden Betrieb verknüpfen".
Anfrage ausfüllen
Unter „Kennung des Betriebs" die Kennung eintragen. Unter „Nachricht an den Eigentümer (optional)" können Sie bis zu 500 Zeichen mitschicken; sie erscheinen in der E-Mail.
Bedingung bestätigen
Das Häkchen setzen, mit dem Sie bestätigen, dass für diesen Bestandsbetrieb keine Beteiligung anfällt.
Senden
Auf „Bestätigungslink senden". Es erscheint „Anfrage verschickt". Steht dort stattdessen „Anfrage angelegt, E-Mail nicht verschickt", hat die Zustellung nicht geklappt — sprechen Sie den Eigentümer direkt an.
Stand verfolgen
In der Karte „Ihre Anfragen" stehen Betrieb, Zustand und Frist. Die Zustände sind „Warten auf Bestätigung", „Bestätigt", „Abgelehnt", „Abgelaufen" und „Zurückgezogen". Über „Zurückziehen" machen Sie einen verschickten Link sofort ungültig.
Meldungen, die hierher gehören
Siehe auch
- Die Betreuung durch eine Agentur beendenFür Wirte: wo der Knopf steht, was die Agentur danach noch sieht und was mit ihren Mitarbeiter-Konten geschieht.
- Umsatzbeteiligung: was gilt und was noch nichtZehn Prozent für vermittelte Neukunden — die Abrechnung läuft derzeit über Ihren Ansprechpartner, nicht automatisch.
- Einen Betrieb für einen Kunden anlegenZwei Felder genügen — danach richten Sie den Betrieb vollständig ein, ohne dass der Kunde etwas bezahlt.