app-nutzungslimitHTTP 400Für BetriebsinhaberUngueltiges Nutzungs-Limit.
Woran es liegt
Bei nutzungsbasierter Abrechnung muss die Obergrenze mindestens einen Einheitspreis betragen; bei jeder anderen Preisart darf gar keine Obergrenze gesetzt werden.
Was zu tun ist
Obergrenze auf mindestens den Einheitspreis setzen — oder bei Einmalzahlung, Abonnement und kostenlos das Feld leer lassen. Die Obergrenze ist der Schutz des Betriebs vor einer ueberraschend hohen Rechnung.
Dazu passt dieser Artikel
- Was eine App kostet und wie sie abgerechnet wirdVier Preisarten — kostenlos, einmalig, Abonnement, nach Nutzung. Alles läuft über TacticTable, Sie bekommen keine zweite Rechnung vom Anbieter.
- Preise festlegen — und was TacticTable einbehältVier Preisarten, Beträge in Cent, und 30 Prozent Plattformanteil je Verkauf. Der Rest geht an Ihr Auszahlkonto.