Eine eigene Stimme klonen – nur mit Einwilligung
Aus Aufnahmen einer echten Person entsteht eine Stimmkopie: wer das darf, welche Einwilligung nötig ist, wie lange Aufnahmen bleiben und wie Sie widerrufen.
Für BetriebsinhaberVoraussetzungen
- Add-on „Telefon-Agent“ gebucht und bezahlt, auf einem laufenden, bezahlten Abo (nicht in der Testphase)
- Inhaber des Betriebs mit zweitem Faktor
- Einwilligung der sprechenden Person
Klonen darf nur der Inhaber, mit frischem zweitem Faktor, und nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Person, deren Stimme kopiert wird – Sie selbst, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter oder eine beauftragte Sprecherin bzw. ein beauftragter Sprecher. Eine Stimmkopie ist ein biometrisches Datum; der Einwilligungstext ist versioniert, und jede Aussage wird einzeln bestätigt. Zusätzlich liest die Person einen Einwilligungssatz vor, der mit aufgenommen wird.
Aufnahmen machen Sie direkt im Browser oder laden sie als MP3, WAV, WebM oder M4A hoch (je höchstens 10 MB). Danach erstellt der Sprachdienst die Stimme – meist in wenigen Minuten. Verlangt der Anbieter eine zusätzliche Prüfung, die sich in TacticTable nicht abschließen lässt, steht die Stimme auf „Prüfung durch den Anbieter nötig“. Je Betrieb sind höchstens zwei geklonte Stimmen möglich: eine im Einsatz und eine zum Wechseln. Für das Klonen selbst bucht TacticTable derzeit keine eigene Gebühr.
Aufnahmen werden 30 Tage nach der Fertigstellung gelöscht, bei einem Widerruf sofort. Der Nachweis der Einwilligung bleibt bis ein Jahr nach dem Löschen der Stimme. „Einwilligung widerrufen“ löscht die Stimme beim Sprachdienst; nennen Sie dabei einen kurzen Grund für das Protokoll. Ist es die ausgewählte Stimme, nimmt der Agent keine Anrufe an, bis eine andere gewählt ist.
Stimmklone sind ein eigener Freigabeschritt: Solange sie für Ihre Umgebung nicht freigeschaltet sind, lehnt TacticTable das Klonen mit einer Meldung ab.
Schritt für Schritt
Dialog öffnen
Abschnitt „Stimme“ → „Eigene Stimme klonen“.
Aufnahmen
Unter „1. Aufnahmen“ aufnehmen („Aufnahme beenden“) oder „Datei hochladen“. Jede Aufnahme wird geprüft („Hochgeladen und geprüft.“).
Einwilligung
Unter „2. Einwilligung“: „Name der Stimme“, „Vor- und Nachname der sprechenden Person“, „Wer spricht?“, jede Aussage einzeln bestätigen und unter „Gesprochene Einwilligung“ den Satz aufnehmen.
Starten
„Weiter zur Bestätigung“ und den zweiten Faktor bestätigen. Danach steht die Stimme auf „Wird erstellt“.
Meldungen, die hierher gehören
telefon-stimme-consent-outdatedDer Einwilligungstext hat sich geändert. Bitte neu laden und erneut bestätigen.telefon-stimme-clone-limitHöchstens … geklonte Stimmen je Betrieb. Bitte entferne zuerst eine; eine gerade entfernte zählt mit, bis der Sprachdienst die Löschung bestätigt hat.telefon-stimme-gate-closedStimmklone sind noch nicht freigeschaltet.telefon-stimme-paid-blockedStimmklone sind in dieser Umgebung noch nicht freigegeben.telefon-stimme-sample-missingEine Aufnahme wurde nicht vollständig hochgeladen. Bitte erneut hochladen.telefon-stimme-upload-type-mismatchDer Dateityp passt nicht zur Angabe. Bitte als MP3, WAV, WebM oder M4A hochladen.telefon-stimme-fresh-mfa-requiredBitte bestätige den Vorgang erneut mit deinem zweiten Faktor.telefon-stimme-forbiddenEine geklonte Stimme kann nur der Inhaber entfernen.
Siehe auch
- Eine Stimme für den Agenten wählenStimmen aus der Bibliothek anhören und übernehmen, die Begrüßung mit der eigenen Stimme probehören und eine Stimme wieder entfernen.
- Datenschutz am Telefon: KI-Hinweis, keine Aufnahme, Transkripte 90 TageWas Anrufer zu hören bekommen, was gespeichert wird und wie lange, wer es sieht, welche Dienstleister beteiligt sind und wie Auskunft und Löschung funktionieren.